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Gesetze

Es geht nichts über eine individuelle Beratung.

Nur dann kann die passgenaue Lösung für Ihre Situation gefunden werden. Die Menschen leben in den unterschiedlichsten Lebenslagen und können und sollen nicht über einen Kamm geschoren werden. Deshalb muss bei komplizierten Fragestellungen auch die nötige Zeit für eine fundierte Beratung mitgebracht werden.

Sie dürfen sich gerne an uns wenden - aber je nach Fragestellung auch an die Kranken-, und Pflegekassen oder an das zuständige Sozialamt.

Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen rund um das Thema Pflege finden sich in den Sozialgesetzbüchern (SGB) V, XI und XII

Im SGB V sind die Aufgaben, Rechte und Pflichten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung geregelt. Im SGB XI sind die Leistungen der Pflegeversicherung und im SGB XII die der Sozialhilfe festgeschrieben.